Ryanair und Air Berlin vom Verbraucherschutz abgemahnt

Verfasst von vor 2 Jahre, 7 Monatn am 16. Juli 2009 und abgelegt unter Allgemeines. Artikel abonnieren via RSS 2.0.

280px-Ryanair.svg-logo,-wikipediaManche Billigflieger tricksen immer noch bei der Preisangabe. Dies allerdings trotz der von der EU auferlegten Verpflichtung zur Transparenz. Dazu sagte eine Sprecherin in Berlin, dass der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Air Berlin und Ryanair wegen ihrer Gebührenpolitik abmahnte.
Demnach verlangt Ryanair fünf Euro, wenn Passagiere online einchecken. Desweiteren 40 Euro für die Ausstellung des Tickets am Flughafen. Dies ist aber rechtswidrig. Eine Fluggesellschaft kann zwar darüber bestimmen, ob Kunden nur online einchecken können. Dies muss dann allerdings kostenlos sein.

Air Berlin hingegen, verlangt sogar für das Bezahlen eine Gebühr. Dabei ist es völlig unabhängig davon, ob die Kunden nun per Bankeinzug oder mit Kreditkarte bezahlen. Das Amtsgericht Berlin untersagte Ryanair erst kürzlich eine ähnliche Praxis.
Nach eigenen Angaben leitete der Verbraucherzentrale Bundesverband seit Mitte 2006 bereits mehr als 50 Abmahn- und Klageverfahren gegen die Fluggesellschaften ein.Air-berlin,-Wikipedia

Quelle(n): AFP
Bild(er): (c) Wikipedia
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