Viele Urlauber sitzen auf Mallorca fest. Der Fulghafen war wegen des Terroranschlages vom Donnerstag gesperrt. Die Urlauber haben auch keine Schadensersatzansprüche.
Die Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Berlin, Gabriele Franke, erklärte: “In diesem Fall handelt es sich um höhere Gewalt. Die Reiseveranstalter und Fluggesellschaften können nichts dafür, dass die spanische Regierung den Flughafen sperrte. Es ist mit Fällen vergleichbar, in denen es aufgrund einer Naturkatastrophe zu Verspätungen und Flugausfällen kommt.” Die Schließung des Flughafens wegen des Anschlages am 30. Juli in Palmanova auf Mallorca führte zu massiven Verspätungen im internationalen Luftverkehr. Geschlossen wurden ebenfalls der Fähr,- und der Sporthafen.
Nun warten die Fluggäste auf dem Flughafen Mallorca auf die nächste Rückflugmöglichkeit. Sie haben jedoch Anspruch auf Essen und Trinken sowie einen Telefonanruf nach Hause. Dies erläuterte die Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg, Maja Kressin. Das gilt auch im Fall von höherer Gewalt. Allerdings dürfen sich die Urlauber nicht einfach etwas zu essen kaufen und nachträglich dafür die Kosten zurückverlangen. Das ist dann schon der erste Fehler. Die Betroffenen sollen sich stattdessen direkt an den Schalter ihrer Fluggesellschaft wenden. Dort gibt es dann auch häufig Gutscheine.
Die Sperrung wurde zudem nach einer Stunde und 40 Minuten wieder aufgehoben. Um 17.45 Uhr gab man den Flugverkehr wieder frei.
Quelle(n): sueddeutsche.de
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