Jetzt hat für den Lebensmitteldiscounter Lidl der Skandal um die Aufzeichnung von Mitarbeiterdaten doch noch Folgen.
Das Unternehmen hielt Daten über Erkrankungen Angestellter fest.
Wegen der unzulässigen Aufzeichnung der Krankheitsdaten von Beschäftigten verhängte der nordrhein-westfälische Datenschutz gegen den Discounter jetzt ein Bußgeld von 36.000 Euro.
Roland Schlapka, Vertreter des Datenschutzes, erklärte: “Das Ausforschen und systematische Erfassen von Krankendaten hat mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nichts mehr zu tun.”
Durch einen Bericht des Magazins “Spiegel” wurde das Verfahren ausgelöst. Zufällig fand eine Bochumerin in einem Mülleimer einer Autowaschstraße Formulare und Papiere mit Daten über Lidl-Mitarbeiter. Diese leitete sie dann dem Magazin zu.
Im Zuge der Überprüfung stellte man fest, dass zumindest in vier Lidl-Filialen in Nordrhein-Westfalen Formulare im Einsatz waren. Mit diesen hielt man teilweise ohne Wissen der Beschäftigten Daten über ihre Erkrankungen fest. Die Behörde berichtete, dass man dabei mehrfach gegen das Datenschutzrecht verstieß.
Sprecher Schlapka betonte, dass Lidl
hier leider kein Einzelfall zu sein scheint. Weiterhin erklärt er:” Solche Datenerhebungen und -speicherungen hinter dem Rücken und ohne Wissen der Betroffenen verstossen nicht nur gegen Gesetze. Wegen des Vertrauensverlustes schadet es den Unternehmen in der Regel auch mehr als es ihnen nützt. Jedenfalls werden wir weiter mit allem Nachdruck gegen solche Praktiken vorgehen”, kündigte Behördenvertreter Schlapka an.
Quelle(n): WELT ONLINE
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