Am 2. Januar 2006 stürzte das Dach der Eislaufhalle von Bad Reichenhall ein und begrub zahlreiche Menschen unter sich. Bei der Katastrophe starben 15 Menschen und 34 weitere wurden zum Teil schwer verletzt. Knapp drei Jahre später verurteilte das Landgericht Traunstein einen Bauingenieur wegen fahrlässiger Tötung.
Am Dienstag verhängte das Gericht gegen den 68-jährigen Walter G. eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. “Der Angeklagte hat massiv gegen seine Sorgfaltspflichten verstoßen”, sagte der Vorsitzende Richter Karl Niedermeier bei der Urteilsverkündung. Durch schwerwiegende Pflichtverletzungen bei Planung und Konstruktion des Hallendachs trägt Walter G. eine Teilschuld. Die Richter sprachen die beiden anderen Angeklagten, den 55-jährige Bauingenieur Rüdiger S. und den 64-jährige Architekt Rolf R., frei.
Das Hallendach brach im Januar 2006 nach tagelangem Schneefall ein. Unter den Todesopfern waren zwölf Kinder, zahlreiche weitere Besucher wurden schwer verletzt. Nach Überzeugung des Gerichts berechnete der Bauingenieur Walter G. die Statik des Hallendachs falsch. Er sei auch dafür verantwortlich, dass man die Dachträger zu hoch baute und zudem mit wasserlöslichem Leim arbeitete, sagte Niedermeier. Das Verhalten der beiden anderen Angeklagten, denen die Staatsanwaltschaft Pflichtverletzungen bei Nachbesserungsarbeiten und der Begutachtung der Halle vorwarf, sei für die Katastrophe indes nicht ursächlich gewesen.
Der Richter betonte, man müsse G. zugutehalten, dass neben ihm eine Reihe weiterer Personen für das Unglück verantwortlich sei. So verletzten die Mitarbeiter der Stadt ihre Kontroll- und Verkehrssicherheitspflichten bei der Wartung der Halle. Bereits acht Jahre vor dem Unglück regnete es massiv in die Halle hinein. Richter Niedermeier griff die zum Unglückszeitpunkt amtierende Stadtbaudirektorin und den Leiter des Hochbauamts namentlich an: Sie seien zahlreichen Hinweisen nicht nachgegangen.
Quelle(n): Reuters
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