Am 04. März findet vor dem Münchner Landgericht I. die mündliche Verhandlung in der Angelegenheit um den ehemaligen Fußball-Schiedsrichter und DFB-Funktionär Manfred Amerell statt. Dies bestätigte eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur dpa. Weiter erklärte sie, dass es dabei um eine mündliche Verhandlung im Rahmen eines “Einstweiligen Verfügungsverfahrens” geht.
Der erhobene Vorwurf gegen Amerell lautet, dass er mindestens einen Schiedsrichter sexuell belästigte.
Auch der Deutsche Fußball-Bund behauptet nun nach Abschluss seiner internen Ermittlungen, dass Herr Amerell in der Vergangenheit mehrere Personen bedrängte oder belästigte.
Amerell bestreitet das jedoch.
Wen man in der Verhandlung zu dem Fall alles anhören wird, gibt die Gerichtssprecherin allerdings nicht bekannt.
Nach den abgeschlossenen Ermittlungen des DFB, soll es jetzt bei der mündlichen Verhandlung hauptsächlich um die Prüfung der Frage gehen, ob es wirklich zu den behaupteten Übrgriffen kam. Das erklärte Amerell-Anwalt Jürgen Langer jüngst in der “Süddeutschen Zeitung”.
Diesen Antrag soll der Jurist am 18. Februar gestellt haben. Also zwei Tage nach einer Presseerklärung des DFB, in welcher der Verband die schweren Vorwürfe gegen Amerell erhob.
Inzwischen legte das einstige Mitglied des Schiedsrichter-Ausschusses seine Ämter nieder.
Ebenfalls könnten durch die Anhörung nun allerdings die verbandsinternen Ermittlungen und deren Ergebnisse öffentlich werden. Bisher gewährte der DFB Amerell und seinem Anwalt nämlich noch keine Akteneinsicht.
Quelle(n): sueddeutsche.de
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