Jetzt ziehen Pink Floyd vor´s Gericht.
Sie wollen nämlich auch im Internet ihre Song´s nicht einzeln verkaufen, sondern nur eingebettet in das komplette Plattenkonzept.
Diesbezüglich reichte der Anwalt der legendären britischen Musiker von “Another Brick In The Wall” am Dienstag in London Klage gegen die Plattenfirma EMI ein.
Unter Anderem geht es in dem Verfahren darum, ob EMI die Lieder im Online-Shop auch einzeln verkaufen darf. Ein Vertrag sieht nämlich vor, dass die Song´s der Platten alle zusammengehören, erklärte Anwalt Robert Howe.
Weiter sagte Howe, dass EMI laut Vertrag nicht das Recht besitzt, die Lieder einzeln oder in irgendeiner anderen Kombination als auf den Original-Alben zu verkaufen.
Gleichzeitig soll auch die Berechnung der Online-Honorare Thema sein.
Dagegen argumentiert EMI jedoch, dass sich diese Vertragsklausel nur auf die eigentlichen Alben bezieht. Nicht aber auf Online-Tracks.
Seit 1967 ist die Band bei EMI.
Pink Floyd´s “Dark Side Of The Moon” von 1973 gehört zudem zu den meistverkauftesten Alben aller Zeiten.
Quelle(n): ZEIT ONLINE
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