Im Prozess gegen den Brockhaus-Verlag ging Mario Adorf als Verlierer hervor.
Der Schauspieler klagte nämlich, weil sein Foto im Kleinformat auf dem Cover des berühmten Lexikon´s erschien. Allerdings wurde er diesbezüglich vorher nicht um Erlaubnis gebeten. Daraufhin verlangte er vom Verlag 30.000 Euro Schadensersatz. Das Münchner Landgericht lehnte das jedoch ab.
Richter Thomas Steiner begründete sein Urteil damit, dass Adorf im Buch selbst Erwähnung findet. Deswegen steht die Abbildung im Zusammenhang mit dem Inhalt und das Foto ist somit zulässig.
Auch im Voraus konnten sich beide Parteien schon nicht einigen.
Dabei bot der Verlag Adorf eine Bücherspende für eine soziale Einrichtung an. Der 79-jährige wollte allerdings lieber eine Sonderedition der 20-bändigen Wissensreihe von Armin Müller-Stahl für sich selbst.
Zudem sollte Brockhaus alle Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen.
So kamen also beide Parteien auf keinen grünen Zweig. Am 28. April kam es deshalb in München zu dem endgültigen Urteil.
Quelle(n): Bang!
Bild(er): (c) Bang!, Wikipedia









