WLAN-Urteil

Verfasst von vor 1 Jahr, 9 Monatn am 13. Mai 2010 und abgelegt unter Netzwelt. Artikel abonnieren via RSS 2.0.

Mit Spannung wurde das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) erwartet. Die Karlsruher Richter haben wie folgt entschieden:

Wer sein Funknetz nicht ausreichend gegen den Zugriff von Dritten sichert, muss auch in Zukunft mit einer kostenpflichtigen Abmahnung rechnen und eventuell eine Unterlassungserklärung abgeben. Nach geltendem Recht können die Kläger aber höchstens Gebühren von 100 Euro verlangen.

Dies bedeutet, wer sich zu Hause ein WLAN einrichtet, muss dieses mit einem sicheren Passwort verschlüsseln und darf den Router nicht auf unsicheren Einstellungen vom Werk belassen.

Wer die Verschlüsselung korrekt vorgenommen hat, ist laut BGH auf der sicheren Seite.
„Dem privaten Betreiber eines WLAN-Netzes kann jedoch nicht zugemutet werden, die Netzwerksicherheit fortlaufend auf den neuesten Stand der Technik anzupassen“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

Konkret bedeutet das: Wer einmal sein WLAN nach dem inzwischen veralteten WEP-Standard verschlüsselt hatte, kann heute nicht in Haftung genommen werden.

Viele Cafés und Hotels bieten ihren Kunden eine kostenlose Nutzung des internen Netzes an. Welche Folgen das Urteil für die jeweiligen Betreiber hat, ist noch unklar. Mit einer rechtlichen Verpflichtung zur Verschlüsselung könnte dieses Modell allerdings sehr kompliziert werden.

Quelle(n): focus.de
Foto(s): CDMidia@flickr, ricci229@flickr

Kategorien: Netzwelt
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