Wegen Besitzes von Kinderpornografie verurteilte das Landgericht Karlsruhe den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss nun zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung.
Damit folgte das Gericht weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese forderte jedoch zusätzlich noch eine Geldstrafe.
Im März 2009 fand man bei Durchsuchungen in Tauss´ Wohnung und Büro kinderpronographische Bild- und Videodateien.
Nach einer Abstimmung im Bundestag trat Tauss im Juni 2009 schließlich über das Zugangserschwerungsgesetz aus der SPD aus.
Im September 2009 hob der Bundestag seine Immunität auf. Kurz darauf erhob die Staatsanwaltschaft Anklage.
Hierzu brachte die Staatsanwältin nun vor, dass Tauss sich das einschlägige Material mit Bildern und Video´s zu rein privatem Zweck beschaffte, um sich sexuell daran zu erregen.
Tauss räumte daraufhin den Besitz ein. Allerdings gab er auch
an, dass er davon überzeugt ist, als damaliger Abgeordneter solche Daten sehr wohl besitzen zu dürfen.
Schließlich recherchierte er ja als SPD-Medienexperte, um sich dieser “Szene” zu nähern.
Laut “dpa” sah es das Landgericht jedoch als erwiesen an, dass sich der 56-Jährige das kinderpornographische Material nur aus privatem Interesse beschaffte, besaß und weitergab.
Nach seinem Austritt aus der SPD wandte sich Tauss später der Piratenpartei zu.
Quelle(n): heise online
Bild(er): (c)Wikimedia









