Rollstuhlfahrer muss ins Röhrchen pusten

Verfasst von vor 1 Jahr, 7 Monatn am 30. Juni 2010 und abgelegt unter Kurioses. Artikel abonnieren via RSS 2.0.

Sieht aus wie ein Gag, ist aber keiner. Ein E-Rolli gilt als Kraftfahrzeug (Kfz) und wer ihn unter Alkoholeinfluss fährt, kann sich strafbar machen.

Als jetzt in Solingen ein 75 Jahre alter E-Rollstuhlfahrer einer 72-jährigen Rentnerin von hinten in die Beine fuhr, wurde die Polizei gerufen und ließ den „Rowdy-Rentner“ einen Alkohol-Test machen.

Das Ergebnis des kuriosen Alko-Tests: 0,0 Promille! Der Mann durfte mit seinem Elektroroller nach Hause rollen, die Frau kam zur Behandlung in ein Krankenhaus.

Quelle(n): bild.de
Foto(s): privat

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