Nadeschda Tolokonnikova (22), Maria Alechina (24) und Jekaterina Samuzewitsch (30), Mitglieder der russischen Punkrock-Band „Pussy Riot“, müssen für 2 in ein Straflager, so das harte Urteil von Richterin Marina Syrowa am heutigen Vormittag.
Die Frauen stürmten am 21. Februar mit E-Gitarren und Strickmasken die Moskauer Christ-Erlöser-Kirche, um gegen Putin zu protestieren. Nach der Anti-Putin-Protestaktion wurden die drei „Pussy Riot“-Mitglieder verhaftet und sitzen seit dem 3. März in Haft. Die Monate der Untersuchungshaft werden der 2-Jahres-Strafe angerechnet, so dass die Frauen noch etwa anderthalb Jahre ihre unverhältnismäßig harte Strafe absitzen müssen.
Der 40-sekündige Kirchen-Aufstand der „Pussy-Riot“-Mädchen hat möglicherweise auch schlimme Folgen für die Kinder Gera (4), der kleinen Tochter von Nadeschda Tolokonnikova und Filipp (5), dem Sohn von Maria Alechina. Es wird vermutet, die Richter könnten den jungen Müttern das Sorgerecht entziehen.
Das Urteil hat in der ganzen Welt Kritik ausgelöst!
Auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) beanstandete den Urteilsspruch deutlich:
„Das unverhältnismäßig harte Urteil steht nicht im Einklang mit den europäischen Werten von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, zu denen sich Russland unter anderem als Mitglied des Europarates bekannt hat. Eine lebendige Zivilgesellschaft und politisch aktive Bürger seien eine notwendige Voraussetzung und keine Bedrohung für Russlands Modernisierung.“
Außenminister Guido Westerwelle kritisiert ebenfalls den Schuldspruch:
„Das ist ein Urteil, das einen traurigen Schatten auch auf die innere Entwicklung Russlands wirft.“ Die Haftstrafe von zwei Jahren stehe zur Tat in keinem Verhältnis. Ohne Meinungsfreiheit und die Freiheit der Kunst könne es keine gesunde demokratische Entwicklung geben.
Foto(s): AFP









