Nun beginnt die zweite Runde im Mordprozess an einem geistig behinderten jungen Mann. Nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil ausser Kraft setzte, begann nun in Kassel der zweite Prozess gegen das Ehepaar.
Im sogenannten “Sklavenmord-Prozess” verweigerte das angklagte Ehepaar vor dem Kasseler Landgericht die Aussage. Im ersten Prozess verurteilte man das Paar bereits zu langjährigen Haftstrafen.
Laut Anklage hielten die beiden einen leicht geistig behinderten Mann wie einen Sklaven. Ebenfalls sollen sie den Mann so schwer misshandelt haben, bis er schließlich an seinen Verletzungen starb. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof auf.
Dem ersten Urteil zufolge nahm das Paar den Mann nur bei sich auf, um seine Sozialhilfe einzustreichen. Im Juli 2003 fiel der Mann aber nach heftigen Misshandlungen ins Koma. Beide riefen keinen Arzt, sondern brachten
den Sterbenden nach Thüringen. An einer Autobahnraststätte wollten sie dann einen Raubmord vortäuschen. Noch während der Fahrt verstarb der junge Mann.
Das Kasseler Landgericht verurteilte den Haupttäter und seine inzwischen geschiedene Frau wegen versuchten Mordes. Der Bundesgerichtshof setzte jedoch das Urteil außer Kraft. Es will prüfen, ob das Paar nicht sogar wegen Mordes verurteilt werden muss.
Quelle(n): Oberhessische Presse
Bild(er): (c) realname,- chris westermeyer @ flickr.com
Thumbnail: (c) Wikipedia









