Unterhalt für Alleinerziehende wird eingeschränkt

Verfasst von vor 2 Jahre, 10 Monatn am 20. März 2009 und abgelegt unter Allgemeines, Politik. Artikel abonnieren via RSS 2.0.

bgh_kottbullekvist_235x861Nach einer Scheidung müssen Alleinerziehende nun künftig wieder schneller Vollzeit arbeiten. Somit müssen jetzt auch geschiedene Mütter den Nachwuchs künftig häufiger frühzeitig in Betreuung geben, um voll arbeiten zu können. Das entschied der Bundesgerichtshof in seinem ersten Urteil zum neuen Unterhaltsrecht.

Laut dem BGH-Urteil kann der Unterhalt des zu zahlenden Elternteils, der für die Betreuung eines gemeinsamen Kindes aufkommt, entfallen, wenn ausreichend Betreuungsmöglichkeiten bestehen. Entscheidend sind aber dennoch die Umstände im Einzelfall.

Somit gaben die Bundesrichter dem Vater eines Siebenjährigen Recht. Er will den sogenannten Betreuungsunterhalt nicht mehr an seine Ex-Frau zahlen. Der 2006 geschiedene Mann einer Lehrerin zahlte bisher über 800 Euro im Monat. Die Frau unterrichtet mit einer 70-Prozent-Anstellung. Seit der Trennung im September 2003 betreut sie den geld_niinac_154x2401an Asthma leidenden Sohn alleine. Bis 16.00 Uhr ist dieser in einem Hort untergebracht. Nun muss das Kammergericht, welches der Frau zunächst Recht gab, den Fall erneut prüfen.

Bis zur rechtlichen Neuregelung 2008 hätte die geschiedene, allein erziehende Mutter bis zum 8. Lebensjahr des gemeinsamen Sohnes gar nicht arbeiten müssen. Bis zum 15. Jahr nur halbtags. Seit der Reform des Unterhaltsrechts gilt ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt grundsätzlich nur noch für drei Jahre. Allerdings ist dieser Anspruch verlängerbar.

Quelle(n): ZEIT ONLINE
Bild(er): (c) NiinaC,- Köttbullekvist @ flickr.com
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