Eva Herman auch in zweiter Instanz gescheitert

Verfasst von vor 2 Jahre, 10 Monatn am 2. April 2009 und abgelegt unter Allgemeines, Leute, TV, Unterhaltung. Artikel abonnieren via RSS 2.0.

eva-herman_wikimedia_260x344Auch in zweiter Instanz scheiterte die ehemalige „Tagesschau“-Sprecherin Eva Herman mit ihrer Klage gegen die Kündigung des Norddeutschen Rundfunks (NDR). Am Mittwoch bestätigte das Landesgericht die Entscheidung der ersten Instanz. Laut des ersten Urteils war die 50-Jährige nicht als Arbeitnehmerin beim Sender tätig.

Vielmehr war Herman als freie Mitarbeiterin tätig, erklärte der vorsitzende Richter. Daher kann sie sich nicht auf den Kündigungsschutz berufen. Im September 2007 kündigte der NDR den Vertrag mit Herman. Sie soll sich vermeintlich positiv über die NS-Familienpolitik geäußert haben. Die Kammer gab den Parteien zu verstehen, dass die Äußerungen als Kündigungsgrund nicht ausreichen. Wäre sie nun Arbeitnehmerin gewesen, hätte Herman mit ihrer Klage wahrscheinlich Erfolg gehabt.

Zur Gestaltung der Dienstpläne sagten in der Beweisaufnahme bereits die „Tagesschau“-Sprecher Jens Riwa und Jan Hofer aus. Auch den ehemaligen Chefsprecher Jo Brauner (71) befragte man am Mittwoch. Nach den Aussagen sah es das Gericht als erwiesen, dass der NDR nicht wie ein Arbeitgeber über die eva-herman_wikimedia_272x275Arbeitskraft disponiert. Eher organisieren die Sprecher selbst ihre Einsätze als Team über den Chefsprecher.

Einer Revision am Bundesgericht wurde nicht stattgegeben. Hermans Anwalt kündigte an, das Urteil zu überprüfen. Gegebenenfalls will er dann eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. So versucht er die Revision zu erzwingen. Die anwesende Eva Herman äußerte sich allerdings nicht zum Urteil.

Quelle(n): Hamburger Abendblatt
Bild(er): (c) Wikimedia
Thumbnail: (c) Michael Panse MdL @ flickr.com

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