Für die Pendlerpauschale von 30 Cent ab dem ersten Entfernungskilometer gibt es wieder eine gesetzliche Grundlage. Auch der Bundesrat in Berlin billigte die Rückkehr zur alten Regelung von 2006.
Demnach erließen die Karlsruher Richter eine vorläufige Regelung, wonach die Pauschale von 2006 wieder gilt.
Auf dieser Grundlage wurden auch Rückerstattungen für 2007 und 2008 gezahlt. Nicht
zuletzt forderten aber die Bundesländer, die Pendlerpauschale wieder gesetzlich zu verankern und diesen „Schwebezustand“ zu beenden.
Zudem legte man mit dem Gesetz erneut fest, dass Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel auch dann steuerlich abgegolten werden können, sollten diese höher als die Entfernungspauschale sein.
Quelle(n): FOCUS Online
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