Der Hamburger Künstler Thomas Horn verklagte den Suchmaschinen-Giganten Google, weil Horns Bilder in der “Google Bildsuche” auftauchten. Der Erfinder der Comicfigur „PsykoMaN“ sah durch die Bildersuche sein Recht als Urheber verletzt. Das Landgericht Hamburg gab Horn jetzt Recht.
Das noch nicht rechtskräftige Urteil des Gerichts mit dem Aktenzeichen 308 O 42/06 verbietet Google Deutschland, bestimmte Bilder als Vorschaubild in der Suchergebnisliste zu zeigen. Obwohl Google die Bilder verkleinert und mit einer geringeren Auflösung darstellt, sieht das Gericht eine Verletzung des Urheberrechtes. Gerichtssprecherin Sabine Westphalen erklärte: “Es sei irrelevant, dass die Vorschau in der Bildersuche kleiner ist und eine geringere Auflösung hat als die Originalbilder. Bei der Verwendung der Originale als Miniaturbilder in der Bildersuche schaffe man keine neuen Werke, weswegen das ausschließliche Nutzungsrecht des Klägers verletzt werde.”
Google legte Berufung gegen das Urteil ein. Sprecher von Google Deutschland Kay Oberbeck bezeichnete die Entscheidung des Landgerichts als einen “großen Schritt zurück ins digitale Steinzeitalter”. Laut Aussage von Oberbeck respektiert Google das Recht von Urhebern im Internet und die Bildersuche sei besonders urheberfreundlich, da der Urheber die volle Verfügungsgewalt über die Veröffentlichung seiner Werke im Internet behalte.









