Der mutmaßliche NS-Kriegsverbrecher John Demjanjuk muss mit seiner baldigen Auslieferung nach Deutschland rechnen. In höchster Distanz lehnte man seinen Antrag auf Abschiebestopp ab.
Nach dem Urteil des Obersten Gerichts in Washington erklärte eine Sprecherin des Justizministeriums, dass ihre Regierung weiter mit den deutschen Behörden zusammenarbeitet, um den 89-Jährigen Demjanjuk nach Deutschland auszuliefern. Wann die Auslieferung aber vonstatten gehen kann, sagte sie nicht.
Seit Jahrzehnten kämpft Demjanjuk gegen seine Auslieferung nach Deutschland. Im Jahre 1943 soll er Wachmann der SS im Vernichtungslager Sobibor gewesen sein. Man wirft ihm die Beteiligung an der Ermordung von mindestens 29.000 Personen vor.
Im März erließ das Amtsgericht München einen Haftbefehl wegen Beihilfe zum vielfachen Mord gegen ihn. Die USA entzog dem 89-Jährigen inzwischen rechtskräftig die Staatsangehörigkeit.
Welche Schritte sein Anwalt weiter unternimmt, bleibt zunächst noch unklar. Er könnte aber bei einem anderen Richter des Obersten Gerichtshofs einen erneuten Abschiebestopp beantragen.
John Demjanjuk lebt in Seven Hills bei Cleveland (Ohio). Seine Anwälte machen geltend, dass er schwer krank ist. Eine Abschiebung käme daher einer Folter gleich.
Auch einen Eilantrag beim Berliner Verwaltungsgericht schmetterte man als unzulässig ab. Laut einem bekannt gewordenen Beschluss der 34. Kammer ist die deutsche Regierung nicht verplichtet, Demjanjuks Abschiebung aus den USA zu verhindern. Auch ohne das Einverständnis der Bundesregierung ist seine Abschiebung aus den USA weiterhin möglich, lautet die Begründung.
In Israel wurde Demjanjuk schon einmal wegen seiner angeblichen Tätigkeit als grausamer
Wachmann „Iwan der Schreckliche“ im Vernichtungslager Treblinka angeklagt. Man verurteilte ihn deshalb zum Tode. Allerdings sprach ihn der Oberste Gerichtshof Israels aber 1993 wieder frei. Seine Identität konnte nicht einwandfrei geklärt werden.
Quelle(n): ZEIT ONLINE
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